Bando Municipal del alcalde del Ayuntamiento de Vélez-Málaga wegen der Dürre

Infolge der außergewöhnlichen Trockenheit, unter der wir leiden, mit einem Stausee von La Viñuela, der weniger als 10 % seines Fassungsvermögens hat, und nach dem Rückgang des Angebots, unter dem wir seit einigen Tagen leiden, ist es notwendig, Maßnahmen zur Sensibilisierung und Einsparung zu ergreifen, um die verbrauchte Wassermenge zu reduzieren. Das Rathaus von Velez-Malaga hat eine Verordnung herausgegeben, den Bedarf der städtischen Wasserversorgung um mindestens 20% zu reduzieren, um die Wasserversorgung der Bevölkerung während des Sommers zu gewährleisten.

Die Verwendung von Trinkwasser ist in den folgenden Fällen VERBOTEN:

  • Bewässerung von Gärten, Parks oder Grünanlagen, sowohl öffentlich als auch privat.
  • Bewässerung von Golfplätzen.
  • Reinigung von Straßen, Gehwegen, Fassaden oder anderen öffentlichen oder privaten Flächen.
  • Füllen oder Auffüllen von privaten Schwimmbädern.
  • Waschen von Autos außerhalb zugelassener Einrichtungen.
  • Zierbrunnen, die nicht über einen geschlossenen Wasserkreislauf verfügen, Duschen und öffentliche Brunnen.
  • Jede andere nicht wesentliche Nutzung.

Ebenso sind alle Bürger sowie die Verantwortlichen für öffentliche und private Einrichtungen aufgefordert, einen verantwortungsvollen, sparsamen und effizienten Umgang mit Trinkwasser zu pflegen, indem sie auf mögliche Leckagen achten und andere Maßnahmen ergreifen, um einen unnötigen Wasserverbrauch zu vermeiden, wie z. B. das Abstellen des Hauptwasserhahns in Wohnungen und Einrichtungen zu Zeiten, in denen diese nicht genutzt werden (Schulen, kommunale Gebäude, Unternehmen, Privatwohnungen usw.).

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VERWENDUNG VON MASKEN IN GEMEINSCHAFTEN

Der Real Decreto 286/2022 vom 19. April hebt die Pflicht zum Tragen einer Maske generell auf und überlässt einen großen Teil der zu befolgenden Kriterien der individuellen Verantwortung.

Mit dieser neuen Regelung kann jeder jeden Ort für jede Art von Aktivität aufsuchen, ohne eine Maske tragen zu müssen, mit den einzigen Ausnahmen, die in dem Dekret enthalten sind (sozialhygienische Räume, öffentliche Verkehrsmittel usw.). Dieses Kriterium gilt auch für die verschiedenen Räume in den einzelnen Gebäuden, da die Gemeinschaftsräume von Wohnungseigentümergemeinschaften nicht zu den Ausnahmen gehören. Daher ist die Verwendung von Gesichtsmasken in den Gemeinschaftsbereichen nicht mehr vorgeschrieben.

Es sollte jedoch immer darauf geachtet werden, so umsichtig wie möglich zu handeln, da die Covid-19-Pandemie weiter anhält. Der Consejo General de Colegios Administradores de Fincas empfiehlt daher, bei ständigem Kontakt, bei dem es nicht möglich ist, den Sicherheitsabstand (1,5 m) einzuhalten, weiterhin eine Maske zu tragen. Es ist auch ratsam, dass Personen, die aufgrund einer Krankheit oder aus anderen Gründen besonders anfällig sind, die Maske weiterhin tragen.

Aussetzung der Einberufungspflicht für Versammlungen bis zum 31. Dezember 2021

Die Regierung hat ein königliches Gesetzesdekret verabschiedet, das die Vorschläge der eingetragenen Eigentumsverwalter enthält.

DIE EINGETRAGENEN EIGENTUMSVERWALTER ERREICHEN, DASS DIE REGIERUNG DIE EIGENTÜMERVERSAMMLUNGEN REGELT

  • Die Einberufungspflicht für Versammlungen von Eigentümergemeinschaften wird ausgesetzt und die Umlagen und Haushaltspläne werden bis zum 31. Dezember verlängert.
  • Die einzuberufenden Versammlungen der Eigentümergemeinschaften können telematisch abgehalten werden und Vereinbarungen können auch ohne Versammlung durch schriftliche Befragungen getroffen werden.

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Keine Eigentümerversammlungen mit mehr als 6 Anwesenden

Es gibt endlich Klarheit, wie die Eigentümerversammlungen in Bezug auf die Covid-Regeln eingestuft werden müssen. Am 15. März hat die Andalusische Landesregierung hat auf ein Schreiben des Verbandes der Berufskammern der Wohnungseigentumsverwalter für Andalusien geantwortet und unmissverständlich festgestellt, dass „der Aufenthalt von Personengruppen in öffentlichen Räumen (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien) sowie in privaten Räumen die maximale Anzahl von sechs Personen nicht überschreiten darf“. Bisher wurden von den Berufskammern die Meinung vertreten, dass Eigentümerversammlugen unter die Regelungen für die Durchführung von professionellen Veranstaltungen fällt, aber dazu wurde deutlich gesagt, dass „die Versammlungen von Eigentümergemeinschaften, deren hohe Teilnehmerzahl zu sehr vielen persönlichen Kontakten zwischen nicht Zusammenlebenden führen würden, nicht in den vorgenannten Artikel aufgenommen werden können“.

In Anbetracht dessen wird von der Berufskammer der Wohnungseigentumsverwalter für Málaga und Melia den Wohnungseigentumsverwaltern empfohlen, keine Eigentümerversammlung abzuhalten, die diese Grenze überschreitet.

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Level 4 Stufe 2!

Schließung der Gemeindegrenze

Sperrstunde: 22:00 -> 06:00

Versammlungen: Limit 4 Personen

Geschäfte: Geschlossen, außer essentielle.

Gastronomie: Nur Hauslieferdienste.

Vorbeugende Maßnahmen COVID 19 – Junta de Andalucía:
Um herauszufinden, welche Stufe Ihre Gemeinde hat, können Sie nachsehen:
https://www.mapacovid.es/