VERWENDUNG VON MASKEN IN GEMEINSCHAFTEN

Der Real Decreto 286/2022 vom 19. April hebt die Pflicht zum Tragen einer Maske generell auf und überlässt einen großen Teil der zu befolgenden Kriterien der individuellen Verantwortung.

Mit dieser neuen Regelung kann jeder jeden Ort für jede Art von Aktivität aufsuchen, ohne eine Maske tragen zu müssen, mit den einzigen Ausnahmen, die in dem Dekret enthalten sind (sozialhygienische Räume, öffentliche Verkehrsmittel usw.). Dieses Kriterium gilt auch für die verschiedenen Räume in den einzelnen Gebäuden, da die Gemeinschaftsräume von Wohnungseigentümergemeinschaften nicht zu den Ausnahmen gehören. Daher ist die Verwendung von Gesichtsmasken in den Gemeinschaftsbereichen nicht mehr vorgeschrieben.

Es sollte jedoch immer darauf geachtet werden, so umsichtig wie möglich zu handeln, da die Covid-19-Pandemie weiter anhält. Der Consejo General de Colegios Administradores de Fincas empfiehlt daher, bei ständigem Kontakt, bei dem es nicht möglich ist, den Sicherheitsabstand (1,5 m) einzuhalten, weiterhin eine Maske zu tragen. Es ist auch ratsam, dass Personen, die aufgrund einer Krankheit oder aus anderen Gründen besonders anfällig sind, die Maske weiterhin tragen.

Aussetzung der Einberufungspflicht für Versammlungen bis zum 31. Dezember 2021

Die Regierung hat ein königliches Gesetzesdekret verabschiedet, das die Vorschläge der eingetragenen Eigentumsverwalter enthält.

DIE EINGETRAGENEN EIGENTUMSVERWALTER ERREICHEN, DASS DIE REGIERUNG DIE EIGENTÜMERVERSAMMLUNGEN REGELT

  • Die Einberufungspflicht für Versammlungen von Eigentümergemeinschaften wird ausgesetzt und die Umlagen und Haushaltspläne werden bis zum 31. Dezember verlängert.
  • Die einzuberufenden Versammlungen der Eigentümergemeinschaften können telematisch abgehalten werden und Vereinbarungen können auch ohne Versammlung durch schriftliche Befragungen getroffen werden.

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Keine Eigentümerversammlungen mit mehr als 6 Anwesenden

Es gibt endlich Klarheit, wie die Eigentümerversammlungen in Bezug auf die Covid-Regeln eingestuft werden müssen. Am 15. März hat die Andalusische Landesregierung hat auf ein Schreiben des Verbandes der Berufskammern der Wohnungseigentumsverwalter für Andalusien geantwortet und unmissverständlich festgestellt, dass „der Aufenthalt von Personengruppen in öffentlichen Räumen (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien) sowie in privaten Räumen die maximale Anzahl von sechs Personen nicht überschreiten darf“. Bisher wurden von den Berufskammern die Meinung vertreten, dass Eigentümerversammlugen unter die Regelungen für die Durchführung von professionellen Veranstaltungen fällt, aber dazu wurde deutlich gesagt, dass „die Versammlungen von Eigentümergemeinschaften, deren hohe Teilnehmerzahl zu sehr vielen persönlichen Kontakten zwischen nicht Zusammenlebenden führen würden, nicht in den vorgenannten Artikel aufgenommen werden können“.

In Anbetracht dessen wird von der Berufskammer der Wohnungseigentumsverwalter für Málaga und Melia den Wohnungseigentumsverwaltern empfohlen, keine Eigentümerversammlung abzuhalten, die diese Grenze überschreitet.

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Level 4 Stufe 2!

Schließung der Gemeindegrenze

Sperrstunde: 22:00 -> 06:00

Versammlungen: Limit 4 Personen

Geschäfte: Geschlossen, außer essentielle.

Gastronomie: Nur Hauslieferdienste.

Vorbeugende Maßnahmen COVID 19 – Junta de Andalucía:
Um herauszufinden, welche Stufe Ihre Gemeinde hat, können Sie nachsehen:
https://www.mapacovid.es/

Neue Anti-Covid Maßnahmen

Schließung der Gemeindegrenze
Mobilität ist zwischen den acht Provinzen erlaubt

Sperrstunde: 22:00 -> 06:00

Versammlungen: Limit 6 Personen

Geschäfte: Bis 20:00

Gastronomie: Bis 18:00

Cafés: Bis 20:00 Uhr ohne Alkohol