Neue Anti-Covid Maßnahmen

Schließung der Gemeindegrenze
Mobilität ist zwischen den acht Provinzen erlaubt

Sperrstunde: 22:00 -> 06:00

Versammlungen: Limit 6 Personen

Geschäfte: Bis 20:00

Gastronomie: Bis 18:00

Cafés: Bis 20:00 Uhr ohne Alkohol

Wichtige Information

Entsprechend den Vorgaben der Regierung in Bezug auf die diversen Etappen zur Lockerung der Einschränkungen, werden wir hoffentlich wieder langsam zu einer neuen Normalität zurückkehren. Seit Montag, dem 18. Mai 2020 ist unser Büro wieder geöffnet, allerdings unter Berücksichtigung aller Schutzmaßnahmen, die wir nachfolgend angeben:

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Mit Kindern raus gehen während Notstand

Auszug aus der Verordnung SND/370/2020 vom 25. April über die Bedingungen, unter denen Kinder während der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrise ihr Haus verlassen dürfen.

(Digitale Übersetzung)

Artikel 1: Zweck.

Zweck dieser Verordnung ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen Kinder während des Alarmzustands und seiner möglichen Verlängerung außerhalb des Hauses unterwegs sein dürfen.

Für die Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung sind unter Kindern Personen unter 14 Jahren zu verstehen.

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Die Ausgangssperre geht weiter

Wir leben weiter mit der Ausgangssperre, im Moment bis Mitte Mai 2020, vielleicht sogar noch länger. Und auch danach wird unser privates und das öffentliche Leben nicht einfach so weiter gehen wie bisher. Einige Beschränkungen werden zum Schutz der Bürger auch nach der Ausgangssperre weiter in Kraft bleiben. Davon sind natürlich auch die Eigentümergemeinschaften betroffen. Obwohl noch abzuwarten bleibt, was die Zukunft bringt, möchten wir doch alle schon jetzt darauf vorbereiten, dass wir auch ab Juni unser Leben mit viel Vorsicht und gesundem Menschenverstand gestalten und auf einiges lieb gewonnenes verzichten müssen. In diesem Zusammenhang möchten wir uns ganz herzlich bei allen unseren Kunden bedanken. Die große Mehrheit hat hervorragend kooperiert und uns unsere Arbeit damit wesentlich erleichtert. Vielen Dank dafür!

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