Bando Municipal del alcalde del Ayuntamiento de Vélez-Málaga wegen der Dürre

Infolge der außergewöhnlichen Trockenheit, unter der wir leiden, mit einem Stausee von La Viñuela, der weniger als 10 % seines Fassungsvermögens hat, und nach dem Rückgang des Angebots, unter dem wir seit einigen Tagen leiden, ist es notwendig, Maßnahmen zur Sensibilisierung und Einsparung zu ergreifen, um die verbrauchte Wassermenge zu reduzieren. Das Rathaus von Velez-Malaga hat eine Verordnung herausgegeben, den Bedarf der städtischen Wasserversorgung um mindestens 20% zu reduzieren, um die Wasserversorgung der Bevölkerung während des Sommers zu gewährleisten.

Die Verwendung von Trinkwasser ist in den folgenden Fällen VERBOTEN:

  • Bewässerung von Gärten, Parks oder Grünanlagen, sowohl öffentlich als auch privat.
  • Bewässerung von Golfplätzen.
  • Reinigung von Straßen, Gehwegen, Fassaden oder anderen öffentlichen oder privaten Flächen.
  • Füllen oder Auffüllen von privaten Schwimmbädern.
  • Waschen von Autos außerhalb zugelassener Einrichtungen.
  • Zierbrunnen, die nicht über einen geschlossenen Wasserkreislauf verfügen, Duschen und öffentliche Brunnen.
  • Jede andere nicht wesentliche Nutzung.

Ebenso sind alle Bürger sowie die Verantwortlichen für öffentliche und private Einrichtungen aufgefordert, einen verantwortungsvollen, sparsamen und effizienten Umgang mit Trinkwasser zu pflegen, indem sie auf mögliche Leckagen achten und andere Maßnahmen ergreifen, um einen unnötigen Wasserverbrauch zu vermeiden, wie z. B. das Abstellen des Hauptwasserhahns in Wohnungen und Einrichtungen zu Zeiten, in denen diese nicht genutzt werden (Schulen, kommunale Gebäude, Unternehmen, Privatwohnungen usw.).

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XXXI Curso de Perfeccionamiento en el ‘Ejercicio de la Profesión. Francisco Liñán’

Judith Maga hat diesen Fortbildungskurs besucht. Einige der Themen waren:

  • Abstimmungen: Einfache Mehrheit, qualifizierte Mehrheit und Einstimmigkeit.
  • Die strafrechtliche Verantwortung des Eigentumsverwalters bei der Ausübung seines Berufs.
  • Photovoltaikanlagen. Aufladestationen. Tarif- und Sparformel in Eigentümergemeinschaften.

Fortbildungskurse sind eine wichtige Grundlage um den Kunden einen gut fundierten und insbesondere rechtlich aktuellen Service anzubieten!

XXII CONGRESO NACIONAL DE ADMINISTRADORES DE FINCAS

Judith Maga hat diesen Fortbildungskurs besucht. Einige der Themen waren:

  • Die Herausforderung, sich inmitten der digitalen Revolution weiterzuentwickeln
  • Wie man eine Eigentümergemeinschaft besser zugänglich macht
  • Smart City: Der Übergang zu vernetzten Gemeinschaften
  • Wie man rechtskonforme Online-Meetings abhält
  • Auf dem Weg zur nachhaltigen Wohnungseigentümergemeinschaft: der Weg in die Zukunft
  • Die Notwendigkeit einer Reform des LPH. Ein LPH für das 21. Jahrhundert

Fortbildungskurse sind eine wichtige Grundlage um den Kunden einen gut fundierten und insbesondere rechtlich aktuellen Service anzubieten!

VERWENDUNG VON MASKEN IN GEMEINSCHAFTEN

Der Real Decreto 286/2022 vom 19. April hebt die Pflicht zum Tragen einer Maske generell auf und überlässt einen großen Teil der zu befolgenden Kriterien der individuellen Verantwortung.

Mit dieser neuen Regelung kann jeder jeden Ort für jede Art von Aktivität aufsuchen, ohne eine Maske tragen zu müssen, mit den einzigen Ausnahmen, die in dem Dekret enthalten sind (sozialhygienische Räume, öffentliche Verkehrsmittel usw.). Dieses Kriterium gilt auch für die verschiedenen Räume in den einzelnen Gebäuden, da die Gemeinschaftsräume von Wohnungseigentümergemeinschaften nicht zu den Ausnahmen gehören. Daher ist die Verwendung von Gesichtsmasken in den Gemeinschaftsbereichen nicht mehr vorgeschrieben.

Es sollte jedoch immer darauf geachtet werden, so umsichtig wie möglich zu handeln, da die Covid-19-Pandemie weiter anhält. Der Consejo General de Colegios Administradores de Fincas empfiehlt daher, bei ständigem Kontakt, bei dem es nicht möglich ist, den Sicherheitsabstand (1,5 m) einzuhalten, weiterhin eine Maske zu tragen. Es ist auch ratsam, dass Personen, die aufgrund einer Krankheit oder aus anderen Gründen besonders anfällig sind, die Maske weiterhin tragen.

OBLIGATORISCHE VERWENDUNG VON GESICHTSMASKEN IN GEMEINSCHAFTEN

In allen geschlossenen und offenen Gemeinschaftsbereichen müssen Masken getragen werden.

Beispiele für Bereiche, in denen die Verwendung von Masken in Eigentümergemeinschaften erforderlich ist:

  • Aufzüge und Treppenhäuser
  • Abstell- und Besprechungsräume
  • Garagen und Eingangsbereiche
  • Gärten und Durchgänge

Die Maßnahmen sind im Königlichen Gesetzesdekret 30/2021 vom 23. Dezember enthalten.