VÉLEZ-MÁLAGA: DRINGENDE MASSNAHMEN ANGESICHTS DER AUSSERGEWÖHNLICHEN DÜRRE

Extracto:

Die Verwendung von Wasser ist in den folgenden Fällen VERBOTEN:

  • Das Reinigen von Straßen, Gehwegen, Fassaden oder anderen öffentlichen oder privaten Flächen, es sei denn, es wird mit nicht trinkbarem Brauchwasser durchgeführt.
  • Bewässerung von Gärten, Obstplantagen, Parks oder Grünanlagen, sowohl öffentlich als auch privat.
  • Autowäsche außerhalb zugelassener Betriebe.
  • Zierbrunnen ohne geschlossenen Wasserkreislauf, Duschen und öffentliche Springbrunnen.
  • Nutzung von Wasserressourcen aus Strandduschen und Fußbädern.
  • Jede andere nicht-essentielle Nutzung.

Davon AUSGENOMMEN sind die folgenden Verwendungszwecke für den Zeitraum vom 1/06/2024 bis zum 30/09/2024:

  1. Schwimmbäder: Teilweise Wiederbefüllung von öffentlichen und privaten Schwimmbädern mit einem Wasserumlaufsystem, in den Mengen, die notwendig sind, um Verdunstungsverluste zu ersetzen, die Filter zu reinigen und die hygienische Qualität des Wassers zu gewährleisten.
    – Erstbefüllung von neu errichteten öffentlichen und privaten Schwimmbädern oder Befüllung im Zuge von Schwimmbadsanierungsarbeiten oder Änderungen an der Schwimmbadhülle.
    In Bildungseinrichtungen das vollständige oder teilweise Füllen von Kinderbadebecken mit einem Fassungsvermögen von weniger als 500 Litern, die für das Baden von Kindern bestimmt sind.
  2. Trinkbrunnen. Inbetriebnahme von Trinkbrunnen mit automatisch öffnenden und schließenden Ventilen.
  3. Einrichtung von Duschen in Sportanlagen und Schwimmbädern, in denen die Benutzung von Duschen obligatorisch ist, sowie von speziellen Strandduschen für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Der vollständige Erlass in Spanisch:

Link zur Pressemitteilung des Rathauses:

https://velezmalaga.es/index.php?mod=noticias&id=7380