VERWENDUNG VON MASKEN IN GEMEINSCHAFTEN

Der Real Decreto 286/2022 vom 19. April hebt die Pflicht zum Tragen einer Maske generell auf und überlässt einen großen Teil der zu befolgenden Kriterien der individuellen Verantwortung.

Mit dieser neuen Regelung kann jeder jeden Ort für jede Art von Aktivität aufsuchen, ohne eine Maske tragen zu müssen, mit den einzigen Ausnahmen, die in dem Dekret enthalten sind (sozialhygienische Räume, öffentliche Verkehrsmittel usw.). Dieses Kriterium gilt auch für die verschiedenen Räume in den einzelnen Gebäuden, da die Gemeinschaftsräume von Wohnungseigentümergemeinschaften nicht zu den Ausnahmen gehören. Daher ist die Verwendung von Gesichtsmasken in den Gemeinschaftsbereichen nicht mehr vorgeschrieben.

Es sollte jedoch immer darauf geachtet werden, so umsichtig wie möglich zu handeln, da die Covid-19-Pandemie weiter anhält. Der Consejo General de Colegios Administradores de Fincas empfiehlt daher, bei ständigem Kontakt, bei dem es nicht möglich ist, den Sicherheitsabstand (1,5 m) einzuhalten, weiterhin eine Maske zu tragen. Es ist auch ratsam, dass Personen, die aufgrund einer Krankheit oder aus anderen Gründen besonders anfällig sind, die Maske weiterhin tragen.