Aktualisierung der Wasserbeschränkungen

Vom 24. bis 28. Juli

Zeiten:

Von 24:00 bis 7:00 Uhr in Vélez-Málaga, Torre del Mar, Caleta de Vélez und Almayate.

Von 22:00 bis 07:00 Uhr in La Dehesa, Las Chozas, La Crujía und Aldea Alta.

Gespeichertes Wasser im La Viñuela Stausee: 16.97%

Bitte verantwortungsbewusst verwenden!

VÉLEZ-MÁLAGA: DRINGENDE MASSNAHMEN ANGESICHTS DER AUSSERGEWÖHNLICHEN DÜRRE

Extracto:

Die Verwendung von Wasser ist in den folgenden Fällen VERBOTEN:

  • Das Reinigen von Straßen, Gehwegen, Fassaden oder anderen öffentlichen oder privaten Flächen, es sei denn, es wird mit nicht trinkbarem Brauchwasser durchgeführt.
  • Bewässerung von Gärten, Obstplantagen, Parks oder Grünanlagen, sowohl öffentlich als auch privat.
  • Autowäsche außerhalb zugelassener Betriebe.
  • Zierbrunnen ohne geschlossenen Wasserkreislauf, Duschen und öffentliche Springbrunnen.
  • Nutzung von Wasserressourcen aus Strandduschen und Fußbädern.
  • Jede andere nicht-essentielle Nutzung.

Davon AUSGENOMMEN sind die folgenden Verwendungszwecke für den Zeitraum vom 1/06/2024 bis zum 30/09/2024:

  1. Schwimmbäder: Teilweise Wiederbefüllung von öffentlichen und privaten Schwimmbädern mit einem Wasserumlaufsystem, in den Mengen, die notwendig sind, um Verdunstungsverluste zu ersetzen, die Filter zu reinigen und die hygienische Qualität des Wassers zu gewährleisten.
    – Erstbefüllung von neu errichteten öffentlichen und privaten Schwimmbädern oder Befüllung im Zuge von Schwimmbadsanierungsarbeiten oder Änderungen an der Schwimmbadhülle.
    In Bildungseinrichtungen das vollständige oder teilweise Füllen von Kinderbadebecken mit einem Fassungsvermögen von weniger als 500 Litern, die für das Baden von Kindern bestimmt sind.
  2. Trinkbrunnen. Inbetriebnahme von Trinkbrunnen mit automatisch öffnenden und schließenden Ventilen.
  3. Einrichtung von Duschen in Sportanlagen und Schwimmbädern, in denen die Benutzung von Duschen obligatorisch ist, sowie von speziellen Strandduschen für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Der vollständige Erlass in Spanisch:

==>

Bando Municipal del alcalde del Ayuntamiento de Vélez-Málaga wegen der Dürre

Infolge der außergewöhnlichen Trockenheit, unter der wir leiden, mit einem Stausee von La Viñuela, der weniger als 10 % seines Fassungsvermögens hat, und nach dem Rückgang des Angebots, unter dem wir seit einigen Tagen leiden, ist es notwendig, Maßnahmen zur Sensibilisierung und Einsparung zu ergreifen, um die verbrauchte Wassermenge zu reduzieren. Das Rathaus von Velez-Malaga hat eine Verordnung herausgegeben, den Bedarf der städtischen Wasserversorgung um mindestens 20% zu reduzieren, um die Wasserversorgung der Bevölkerung während des Sommers zu gewährleisten.

Die Verwendung von Trinkwasser ist in den folgenden Fällen VERBOTEN:

  • Bewässerung von Gärten, Parks oder Grünanlagen, sowohl öffentlich als auch privat.
  • Bewässerung von Golfplätzen.
  • Reinigung von Straßen, Gehwegen, Fassaden oder anderen öffentlichen oder privaten Flächen.
  • Füllen oder Auffüllen von privaten Schwimmbädern.
  • Waschen von Autos außerhalb zugelassener Einrichtungen.
  • Zierbrunnen, die nicht über einen geschlossenen Wasserkreislauf verfügen, Duschen und öffentliche Brunnen.
  • Jede andere nicht wesentliche Nutzung.

Ebenso sind alle Bürger sowie die Verantwortlichen für öffentliche und private Einrichtungen aufgefordert, einen verantwortungsvollen, sparsamen und effizienten Umgang mit Trinkwasser zu pflegen, indem sie auf mögliche Leckagen achten und andere Maßnahmen ergreifen, um einen unnötigen Wasserverbrauch zu vermeiden, wie z. B. das Abstellen des Hauptwasserhahns in Wohnungen und Einrichtungen zu Zeiten, in denen diese nicht genutzt werden (Schulen, kommunale Gebäude, Unternehmen, Privatwohnungen usw.).

==>

VERWENDUNG VON MASKEN IN GEMEINSCHAFTEN

Der Real Decreto 286/2022 vom 19. April hebt die Pflicht zum Tragen einer Maske generell auf und überlässt einen großen Teil der zu befolgenden Kriterien der individuellen Verantwortung.

Mit dieser neuen Regelung kann jeder jeden Ort für jede Art von Aktivität aufsuchen, ohne eine Maske tragen zu müssen, mit den einzigen Ausnahmen, die in dem Dekret enthalten sind (sozialhygienische Räume, öffentliche Verkehrsmittel usw.). Dieses Kriterium gilt auch für die verschiedenen Räume in den einzelnen Gebäuden, da die Gemeinschaftsräume von Wohnungseigentümergemeinschaften nicht zu den Ausnahmen gehören. Daher ist die Verwendung von Gesichtsmasken in den Gemeinschaftsbereichen nicht mehr vorgeschrieben.

Es sollte jedoch immer darauf geachtet werden, so umsichtig wie möglich zu handeln, da die Covid-19-Pandemie weiter anhält. Der Consejo General de Colegios Administradores de Fincas empfiehlt daher, bei ständigem Kontakt, bei dem es nicht möglich ist, den Sicherheitsabstand (1,5 m) einzuhalten, weiterhin eine Maske zu tragen. Es ist auch ratsam, dass Personen, die aufgrund einer Krankheit oder aus anderen Gründen besonders anfällig sind, die Maske weiterhin tragen.

Aussetzung der Einberufungspflicht für Versammlungen bis zum 31. Dezember 2021

Die Regierung hat ein königliches Gesetzesdekret verabschiedet, das die Vorschläge der eingetragenen Eigentumsverwalter enthält.

DIE EINGETRAGENEN EIGENTUMSVERWALTER ERREICHEN, DASS DIE REGIERUNG DIE EIGENTÜMERVERSAMMLUNGEN REGELT

  • Die Einberufungspflicht für Versammlungen von Eigentümergemeinschaften wird ausgesetzt und die Umlagen und Haushaltspläne werden bis zum 31. Dezember verlängert.
  • Die einzuberufenden Versammlungen der Eigentümergemeinschaften können telematisch abgehalten werden und Vereinbarungen können auch ohne Versammlung durch schriftliche Befragungen getroffen werden.

==>