Auszug aus der Verordnung SND/370/2020 vom 25. April über die Bedingungen, unter denen Kinder während der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrise ihr Haus verlassen dürfen.
(Digitale Übersetzung)
Artikel 1: Zweck.
Zweck dieser Verordnung ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen Kinder während des Alarmzustands und seiner möglichen Verlängerung außerhalb des Hauses unterwegs sein dürfen.
Für die Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung sind unter Kindern Personen unter 14 Jahren zu verstehen.