Auszüge aus dem Real Decreto 463/2020, decreto de alarma 14. Marzo 2020

(Freie Übersetzung)

  • Der Notstand wird für den gesamten Staat ausgerufen.
  • Der Notstand wird zunächst für 15 Tage ausgerufen. Er tritt in Kraft am 12. März 2020 , um 24.00 Uhr.
  • Die Bewegungsfreiheit wird eingeschränkt. Das Haus darf nur verlassen werden zu folgenden Zwecken:
    • zum Einkaufen von Lebensmitteln, farmazeutischen Produkten oder solchen, die zum Leben notwendig sind.
    • Wege zum Arzt
    • Weg zur Arbeit
    • Rückweg nach Hause
    • wenn man Älteren, Minderjährigen, Behinderten usw. hilft
    • Wege zur Bank oder Versicherung
    • bei höherer Gewalt oder dingender Notwendigkeit
    • Andere ähnlich gelagerte Situation
    • Weg zur Tankstelle oder anderen Servicestationen
    • Gassigehen mit Hund (ohne Kontaktaufnahme zu anderen)
  • Schulen, Kindergärten, Universitäten werden geschlossen.
  • Geschäfte bleiben geschlossen, außer:
    • Lebensmittelgeschäfte, Geschäfte, die Getränke, Hygieneartikel oder notwendige Lebensmittel verkaufen, Apotheken, Ärzte, Optiker und Sanitätshäuser, Friseure, Zeitungsläden, Servicestationen, Tabakläden, Geschäfte mit Artikeln zur Telekommunikation, Verkauf von Tiernahrung, Internetgeschäfte o.Ä., Wäschereien, Reinigungen
  • Der Besuch von Geschäften ist nur für notwendige Fälle vorgesehen. Gruppenbildungen und der Verzehr von gekauften Lebensmitteln ist in den Geschäften nicht erlaubt. Mindestabstand zu anderen 1 Meter.
  • Museen, Archive, Bibliotheken, Denkmäler und Räumlichkeiten für Festivitäten und Sport (Schwimmbäder, Tennisplätze, usw.), Gastonomiegewerbe werden geschlossen. Die Lieferung nach Hause bleibt erlaubt. Öffentliche Feiern und Festivitäten werden ausgesetzt.
  • Kirchen bleiben geschlossen. Religiöse Versammlungen sind nur dann erlaubt, wenn den Teilnehmern ein Mindestabstand zu einander von 1 Meter gewährleistet wird.