Eigentümerversammlungen und COVID19

Der Verband der Berufskammern der Wohnungseigentumsverwalter für Andalusien hat empfohlen, alle Eigentümerversammlungen auszusetzen. Sie sollen nur für absolut wichtige Punkte einberufen werden, die sich nicht aufschieben lassen. Und dann nur unter folgenden Sicherheitsvorkehrungen:

  • Bis maximal 75% Belegung des dafür benutzen Raums.
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Anwesenden.
  • Obligatorische Verwendung eines Nasen-Mund-Schutzes.
  • Begrenzung der Dauer auf die minimal mögliche Zeit.

Ist das übertrieben? Aus Erfahrung sagen wir nein. Unter den jetzigen Bedingungen eine sinnvolle Eigentümerversammlung durchzuführen ist beinahe unmöglich. Das erste Problem sind die Räumlichkeiten. Ab einer gewissen Personenzahl ist es sehr schwierig einen passenden Raum zu finden. Dazu kommt das leidige tragen der Maske. Die Anwesenden direkt um einen herum versteht man vielleicht noch, doch bei größerer Entfernung, was wegen des Mindestabstands automatisch gegeben ist, versteht man sich nicht mehr richtig. Und vor allem natürlich die Gefahr der Ansteckung. Das Risiko ist groß, wie die Erfahrungen der letzten Wochen gezeigt haben. Alle neuen Hotspots haben sich bei Versammlungen oder Ansammlungen der verschiedensten Art gebildet. Daher möchten wir uns als Verwaltung an diese Empfehlung des Verbandes halten und damit nicht nur unsere eigene, sondern insbesondere auch die Gesundheit unserer Eigentümer schützen.

Was passiert, wenn keine Eigentümerversammlungen stattfinden? Es bleibt einfach alles beim alten. Die gewählten Glieder des Vorstandes und der Verwaltung bleiben in ihren Positionen, bis es wieder gefahrlos möglich ist, eine Versammlung durchzuführen. Genauso werden der Haushalt und die Umlagen aus dem vergangenen Jahr einfach weitergeführt. Alle Beschlüsse werden, soweit es mit den Auflagen wegen der Pandemie möglich ist, durchgeführt. Auf diese Weise wird die Gemeinschaft problemlos diese schwierige Zeit bewältigen.