(Freie Übersetzung)
- Der Notstand wird für den gesamten Staat ausgerufen.
- Der Notstand wird zunächst für 15 Tage ausgerufen. Er tritt in Kraft am 12. März 2020 , um 24.00 Uhr.
- Die Bewegungsfreiheit wird eingeschränkt. Das Haus darf nur verlassen werden zu folgenden Zwecken:
- zum Einkaufen von Lebensmitteln, farmazeutischen Produkten oder solchen, die zum Leben notwendig sind.
- Wege zum Arzt
- Weg zur Arbeit
- Rückweg nach Hause
- wenn man Älteren, Minderjährigen, Behinderten usw. hilft
- Wege zur Bank oder Versicherung
- bei höherer Gewalt oder dingender Notwendigkeit
- Andere ähnlich gelagerte Situation
- Weg zur Tankstelle oder anderen Servicestationen
- Gassigehen mit Hund (ohne Kontaktaufnahme zu anderen)
- Schulen, Kindergärten, Universitäten werden geschlossen.
- Geschäfte bleiben geschlossen, außer:
- Lebensmittelgeschäfte, Geschäfte, die Getränke, Hygieneartikel oder notwendige Lebensmittel verkaufen, Apotheken, Ärzte, Optiker und Sanitätshäuser, Friseure, Zeitungsläden, Servicestationen, Tabakläden, Geschäfte mit Artikeln zur Telekommunikation, Verkauf von Tiernahrung, Internetgeschäfte o.Ä., Wäschereien, Reinigungen
- Der Besuch von Geschäften ist nur für notwendige Fälle vorgesehen. Gruppenbildungen und der Verzehr von gekauften Lebensmitteln ist in den Geschäften nicht erlaubt. Mindestabstand zu anderen 1 Meter.
- Museen, Archive, Bibliotheken, Denkmäler und Räumlichkeiten für Festivitäten und Sport (Schwimmbäder, Tennisplätze, usw.), Gastonomiegewerbe werden geschlossen. Die Lieferung nach Hause bleibt erlaubt. Öffentliche Feiern und Festivitäten werden ausgesetzt.
- Kirchen bleiben geschlossen. Religiöse Versammlungen sind nur dann erlaubt, wenn den Teilnehmern ein Mindestabstand zu einander von 1 Meter gewährleistet wird.