Eigentümerversammlungen und COVID19

Der Verband der Berufskammern der Wohnungseigentumsverwalter für Andalusien hat empfohlen, alle Eigentümerversammlungen auszusetzen. Sie sollen nur für absolut wichtige Punkte einberufen werden, die sich nicht aufschieben lassen. Und dann nur unter folgenden Sicherheitsvorkehrungen:

  • Bis maximal 75% Belegung des dafür benutzen Raums.
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Anwesenden.
  • Obligatorische Verwendung eines Nasen-Mund-Schutzes.
  • Begrenzung der Dauer auf die minimal mögliche Zeit.

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Warum sind so viele Gemeinschaftspools geschlossen?

Viele Gemeinschaftspools sind in diesem Sommer wegen der COVID-Pandemie geschlossen, in einigen Gegenden sind es fast alle. Dafür gibt es eine einfache Erklärung, nämlich die Beschränkungen und Gefahren aufgrund dieser gefährlichen Situation.

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Wichtige Information

Entsprechend den Vorgaben der Regierung in Bezug auf die diversen Etappen zur Lockerung der Einschränkungen, werden wir hoffentlich wieder langsam zu einer neuen Normalität zurückkehren. Seit Montag, dem 18. Mai 2020 ist unser Büro wieder geöffnet, allerdings unter Berücksichtigung aller Schutzmaßnahmen, die wir nachfolgend angeben:

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Mit Kindern raus gehen während Notstand

Auszug aus der Verordnung SND/370/2020 vom 25. April über die Bedingungen, unter denen Kinder während der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrise ihr Haus verlassen dürfen.

(Digitale Übersetzung)

Artikel 1: Zweck.

Zweck dieser Verordnung ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen Kinder während des Alarmzustands und seiner möglichen Verlängerung außerhalb des Hauses unterwegs sein dürfen.

Für die Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung sind unter Kindern Personen unter 14 Jahren zu verstehen.

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