XXII CONGRESO NACIONAL DE ADMINISTRADORES DE FINCAS

Judith Maga hat diesen Fortbildungskurs besucht. Einige der Themen waren:

  • Die Herausforderung, sich inmitten der digitalen Revolution weiterzuentwickeln
  • Wie man eine Eigentümergemeinschaft besser zugänglich macht
  • Smart City: Der Übergang zu vernetzten Gemeinschaften
  • Wie man rechtskonforme Online-Meetings abhält
  • Auf dem Weg zur nachhaltigen Wohnungseigentümergemeinschaft: der Weg in die Zukunft
  • Die Notwendigkeit einer Reform des LPH. Ein LPH für das 21. Jahrhundert

Fortbildungskurse sind eine wichtige Grundlage um den Kunden einen gut fundierten und insbesondere rechtlich aktuellen Service anzubieten!

VERWENDUNG VON MASKEN IN GEMEINSCHAFTEN

Der Real Decreto 286/2022 vom 19. April hebt die Pflicht zum Tragen einer Maske generell auf und überlässt einen großen Teil der zu befolgenden Kriterien der individuellen Verantwortung.

Mit dieser neuen Regelung kann jeder jeden Ort für jede Art von Aktivität aufsuchen, ohne eine Maske tragen zu müssen, mit den einzigen Ausnahmen, die in dem Dekret enthalten sind (sozialhygienische Räume, öffentliche Verkehrsmittel usw.). Dieses Kriterium gilt auch für die verschiedenen Räume in den einzelnen Gebäuden, da die Gemeinschaftsräume von Wohnungseigentümergemeinschaften nicht zu den Ausnahmen gehören. Daher ist die Verwendung von Gesichtsmasken in den Gemeinschaftsbereichen nicht mehr vorgeschrieben.

Es sollte jedoch immer darauf geachtet werden, so umsichtig wie möglich zu handeln, da die Covid-19-Pandemie weiter anhält. Der Consejo General de Colegios Administradores de Fincas empfiehlt daher, bei ständigem Kontakt, bei dem es nicht möglich ist, den Sicherheitsabstand (1,5 m) einzuhalten, weiterhin eine Maske zu tragen. Es ist auch ratsam, dass Personen, die aufgrund einer Krankheit oder aus anderen Gründen besonders anfällig sind, die Maske weiterhin tragen.

OBLIGATORISCHE VERWENDUNG VON GESICHTSMASKEN IN GEMEINSCHAFTEN

In allen geschlossenen und offenen Gemeinschaftsbereichen müssen Masken getragen werden.

Beispiele für Bereiche, in denen die Verwendung von Masken in Eigentümergemeinschaften erforderlich ist:

  • Aufzüge und Treppenhäuser
  • Abstell- und Besprechungsräume
  • Garagen und Eingangsbereiche
  • Gärten und Durchgänge

Die Maßnahmen sind im Königlichen Gesetzesdekret 30/2021 vom 23. Dezember enthalten.

XXX Curso de Perfeccionamiento en el ‘Ejercicio de la Profesión. Francisco Liñán’

Judith Maga hat diesen Fortbildungskurs besucht. Einige der Themen waren:

  • Praktische Analyse und Probleme mit den Protokollen der Eigentümerversammlungen.
  • Verbot des Zugangs zur Nutzung von Gemeinschaftselementen für Eigentümer, die mit ihren Zahlungen im Rückstand sind.
  • Änderung der Gewohnheiten nach der Pandemie, eine Herausforderung und eine Chance für den Immobilienverwalter.

Fortbildungskurse sind eine wichtige Grundlage um den Kunden einen gut fundierten und insbesondere rechtlich aktuellen Service anzubieten!

Aussetzung der Einberufungspflicht für Versammlungen bis zum 31. Dezember 2021

Die Regierung hat ein königliches Gesetzesdekret verabschiedet, das die Vorschläge der eingetragenen Eigentumsverwalter enthält.

DIE EINGETRAGENEN EIGENTUMSVERWALTER ERREICHEN, DASS DIE REGIERUNG DIE EIGENTÜMERVERSAMMLUNGEN REGELT

  • Die Einberufungspflicht für Versammlungen von Eigentümergemeinschaften wird ausgesetzt und die Umlagen und Haushaltspläne werden bis zum 31. Dezember verlängert.
  • Die einzuberufenden Versammlungen der Eigentümergemeinschaften können telematisch abgehalten werden und Vereinbarungen können auch ohne Versammlung durch schriftliche Befragungen getroffen werden.

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