XXX Curso de Perfeccionamiento en el ‘Ejercicio de la Profesión. Francisco Liñán’

Judith Maga hat diesen Fortbildungskurs besucht. Einige der Themen waren:

  • Praktische Analyse und Probleme mit den Protokollen der Eigentümerversammlungen.
  • Verbot des Zugangs zur Nutzung von Gemeinschaftselementen für Eigentümer, die mit ihren Zahlungen im Rückstand sind.
  • Änderung der Gewohnheiten nach der Pandemie, eine Herausforderung und eine Chance für den Immobilienverwalter.

Fortbildungskurse sind eine wichtige Grundlage um den Kunden einen gut fundierten und insbesondere rechtlich aktuellen Service anzubieten!

Aussetzung der Einberufungspflicht für Versammlungen bis zum 31. Dezember 2021

Die Regierung hat ein königliches Gesetzesdekret verabschiedet, das die Vorschläge der eingetragenen Eigentumsverwalter enthält.

DIE EINGETRAGENEN EIGENTUMSVERWALTER ERREICHEN, DASS DIE REGIERUNG DIE EIGENTÜMERVERSAMMLUNGEN REGELT

  • Die Einberufungspflicht für Versammlungen von Eigentümergemeinschaften wird ausgesetzt und die Umlagen und Haushaltspläne werden bis zum 31. Dezember verlängert.
  • Die einzuberufenden Versammlungen der Eigentümergemeinschaften können telematisch abgehalten werden und Vereinbarungen können auch ohne Versammlung durch schriftliche Befragungen getroffen werden.

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Keine Eigentümerversammlungen mit mehr als 6 Anwesenden

Es gibt endlich Klarheit, wie die Eigentümerversammlungen in Bezug auf die Covid-Regeln eingestuft werden müssen. Am 15. März hat die Andalusische Landesregierung hat auf ein Schreiben des Verbandes der Berufskammern der Wohnungseigentumsverwalter für Andalusien geantwortet und unmissverständlich festgestellt, dass „der Aufenthalt von Personengruppen in öffentlichen Räumen (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien) sowie in privaten Räumen die maximale Anzahl von sechs Personen nicht überschreiten darf“. Bisher wurden von den Berufskammern die Meinung vertreten, dass Eigentümerversammlugen unter die Regelungen für die Durchführung von professionellen Veranstaltungen fällt, aber dazu wurde deutlich gesagt, dass „die Versammlungen von Eigentümergemeinschaften, deren hohe Teilnehmerzahl zu sehr vielen persönlichen Kontakten zwischen nicht Zusammenlebenden führen würden, nicht in den vorgenannten Artikel aufgenommen werden können“.

In Anbetracht dessen wird von der Berufskammer der Wohnungseigentumsverwalter für Málaga und Melia den Wohnungseigentumsverwaltern empfohlen, keine Eigentümerversammlung abzuhalten, die diese Grenze überschreitet.

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Level 4 Stufe 2!

Schließung der Gemeindegrenze

Sperrstunde: 22:00 -> 06:00

Versammlungen: Limit 4 Personen

Geschäfte: Geschlossen, außer essentielle.

Gastronomie: Nur Hauslieferdienste.

Vorbeugende Maßnahmen COVID 19 – Junta de Andalucía:
Um herauszufinden, welche Stufe Ihre Gemeinde hat, können Sie nachsehen:
https://www.mapacovid.es/

Neue Anti-Covid Maßnahmen

Schließung der Gemeindegrenze
Mobilität ist zwischen den acht Provinzen erlaubt

Sperrstunde: 22:00 -> 06:00

Versammlungen: Limit 6 Personen

Geschäfte: Bis 20:00

Gastronomie: Bis 18:00

Cafés: Bis 20:00 Uhr ohne Alkohol