Viele Gemeinschaftspools sind in diesem Sommer wegen der COVID-Pandemie geschlossen, in einigen Gegenden sind es fast alle. Dafür gibt es eine einfache Erklärung, nämlich die Beschränkungen und Gefahren aufgrund dieser gefährlichen Situation.
Zunächst erscheinen die Auflagen für die Gemeinschaftspools gar nicht so gravierend zu sein: maximale Besucherzahl 75%, Mindestabstand 1,5 Meter und eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion des Poolbereichs.. In der Praxis stellen sich diese Regeln jedoch als große Hürden heraus. Die maximale Besucherzahl ist nicht einfach 75%, sondern es muss auch der Mindestabstands in Betracht gezogen werden. Dafür sollen die Liegebereiche des Pools in Zonen eingeteilt werden, damit zwischen den einzelnen Familien genügend Abstand besteht. Im Wasser selber gilt die Richtlinie pro Person 2 Quadratmeter. So dürfen sich zum Beispiel in einem Becken von 10 mal 20 Metern maximal 100 Personen aufhalten. Bis dahin ist das alles vielleicht noch machbar. Doch wer Kontrolliert das? Da man sich, wie zahlreiche Presseberichte zeigen, leider nicht auf die Selbstkontrolle der Besucher verlassen kann, muss das durch Wachpersonal kontrolliert werden. Und das ist für die meisten Gemeinschaften ein Kostenfaktor, der das eingeplante Budget bei weitem überschreitet. Übrigens darf das ein vielleicht vorhandener Bademeister nicht übernehmen, denn das würde ihn von seiner eigentlichen Arbeit ablenken. Genauso ist es mit der Reinigung. Die für die normale Reinigung des Pools vorgesehenen Zeiten reichen für die zusätzliche Reinigung und Desinfektion nicht aus, also ergeben sich auch hier noch zusätzliche Kosten für die Gemeinschaft. Daher wurde in vielen Gemeinschaften beschlossen, den Pool in diesem Jahr nicht zu öffnen.