OBLIGATORISCHE VERWENDUNG VON GESICHTSMASKEN IN GEMEINSCHAFTEN

In allen geschlossenen und offenen Gemeinschaftsbereichen müssen Masken getragen werden.

Beispiele für Bereiche, in denen die Verwendung von Masken in Eigentümergemeinschaften erforderlich ist:

  • Aufzüge und Treppenhäuser
  • Abstell- und Besprechungsräume
  • Garagen und Eingangsbereiche
  • Gärten und Durchgänge

Die Maßnahmen sind im Königlichen Gesetzesdekret 30/2021 vom 23. Dezember enthalten.