In allen geschlossenen und offenen Gemeinschaftsbereichen müssen Masken getragen werden.
Beispiele für Bereiche, in denen die Verwendung von Masken in Eigentümergemeinschaften erforderlich ist:
- Aufzüge und Treppenhäuser
- Abstell- und Besprechungsräume
- Garagen und Eingangsbereiche
- Gärten und Durchgänge
Die Maßnahmen sind im Königlichen Gesetzesdekret 30/2021 vom 23. Dezember enthalten.