Keine Eigentümerversammlungen mit mehr als 6 Anwesenden

Es gibt endlich Klarheit, wie die Eigentümerversammlungen in Bezug auf die Covid-Regeln eingestuft werden müssen. Am 15. März hat die Andalusische Landesregierung hat auf ein Schreiben des Verbandes der Berufskammern der Wohnungseigentumsverwalter für Andalusien geantwortet und unmissverständlich festgestellt, dass „der Aufenthalt von Personengruppen in öffentlichen Räumen (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien) sowie in privaten Räumen die maximale Anzahl von sechs Personen nicht überschreiten darf“. Bisher wurden von den Berufskammern die Meinung vertreten, dass Eigentümerversammlugen unter die Regelungen für die Durchführung von professionellen Veranstaltungen fällt, aber dazu wurde deutlich gesagt, dass „die Versammlungen von Eigentümergemeinschaften, deren hohe Teilnehmerzahl zu sehr vielen persönlichen Kontakten zwischen nicht Zusammenlebenden führen würden, nicht in den vorgenannten Artikel aufgenommen werden können“.

In Anbetracht dessen wird von der Berufskammer der Wohnungseigentumsverwalter für Málaga und Melia den Wohnungseigentumsverwaltern empfohlen, keine Eigentümerversammlung abzuhalten, die diese Grenze überschreitet.

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Level 4 Stufe 2!

Schließung der Gemeindegrenze

Sperrstunde: 22:00 -> 06:00

Versammlungen: Limit 4 Personen

Geschäfte: Geschlossen, außer essentielle.

Gastronomie: Nur Hauslieferdienste.

Vorbeugende Maßnahmen COVID 19 – Junta de Andalucía:
Um herauszufinden, welche Stufe Ihre Gemeinde hat, können Sie nachsehen:
https://www.mapacovid.es/

Neue Anti-Covid Maßnahmen

Schließung der Gemeindegrenze
Mobilität ist zwischen den acht Provinzen erlaubt

Sperrstunde: 22:00 -> 06:00

Versammlungen: Limit 6 Personen

Geschäfte: Bis 20:00

Gastronomie: Bis 18:00

Cafés: Bis 20:00 Uhr ohne Alkohol

XXIX Curso de Perfeccionamiento en el ‘Ejercicio de la Profesión. Francisco Liñán’

Judith Maga und Rafael Sánchez haben diesen Fortbildungskurs besucht. Einige der wichtigen Themen waren:

  • Lästige Aktivitäten: Hausbesetzungen und Ferienhäuser.
  • Der Eigentumsverwalter im Angesicht der Herausforderung durch die GAFA (Google, Amazon, Facebook, Apple).
  • Telearbeit im Büro des Eigentumsverwalter.
  • Verteidigung und Begründung des Tarifs.

Fortbildungskurse sind eine wichtige Grundlage um den Kunden einen gut fundierten und insbesondere rechtlich aktuellen Service anzubieten!

Eigentümerversammlungen und COVID19

Der Verband der Berufskammern der Wohnungseigentumsverwalter für Andalusien hat empfohlen, alle Eigentümerversammlungen auszusetzen. Sie sollen nur für absolut wichtige Punkte einberufen werden, die sich nicht aufschieben lassen. Und dann nur unter folgenden Sicherheitsvorkehrungen:

  • Bis maximal 75% Belegung des dafür benutzen Raums.
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Anwesenden.
  • Obligatorische Verwendung eines Nasen-Mund-Schutzes.
  • Begrenzung der Dauer auf die minimal mögliche Zeit.

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